0% Mehrwertsteuer für Photovoltaik

Ab Anfang 2024 werden Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 35 KWp für Private von der Umsatzsteuer ausgenommen.

Die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen ist ein wichtiger Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft.

Begünstigt sind Photovoltaikmodule und auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel usw. sofern diese gemeinsam mit den Photovoltaikmodule geliefert bzw. abgeholt werden. 

Mit der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen des Bundesministeriums erfüllen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums.

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